Abstract: |
Der Anteil der Solarenergie an der Stromversorgung in Deutschland hat sich
rasant entwickelt, von weniger als einem Prozent in 2008 auf 5,7% in 2014. Die
große Kostendegression in dem Zeitraum zog starke Vergütungssatzsenkungen nach
sich. Seit circa 2012 liegt diese Vergütung unter dem Strombezugspreis von
Haushalten (die sogenannte „Netzparität“). Dieses hat zur Folge, dass
Haushalte mit Photovoltaik (PV)-Anlagen ihren produzierten Strom lieber selbst
verbrauchen als ihn ins Netz abzugeben (Eigenversorgung). Da dieses
attraktiver ist als den Strom unter EEG-Vergütung ins Netz einzuspeisen, ist
heute ein wesentlicher Bestandteil der PV-Förderung darauf basierend, dass
Haushalte durchden Eigenverbrauch (EV) ihre Ausgaben für den Strombezug
senken. Haushalte erhöhen ihren EV-Anteil weiter, indem sie Batteriespeicher
einsetzen und ihre Stromnachfrage ihrer eigenen Stromerzeugung anpassen.
Dieses hat potentiell eine Reihe von Vorteilen für die Allgemeinheit: Die
Netze werden weniger ausgelastet und der Haushaltsstromverbrauch ist erstmals
angepasst an das eigene Stromangebot). Außerdem unterstützt das neue Segment
der „Prosumer“ die Akzeptanz der Energiewende insgesamt. Zugleich entstehen
Anreizen für Anlagenbetreiber, ihre Batteriespeicher, ihren Stromverbrauch und
die PV-Anlagengröße so auszulegen und zu betreiben, dass ein möglichst hoher
EV-Anteil entsteht. Dieses muss aber nicht mit einem volkswirtschaftlichen
Optimum übereinstimmen, bei dem auch der jeweilige Strompreis und Auswirkungen
auf Netzengpässe bedacht werden. Außerdem kann die EV-optimierte Wahl der
Anlagengröße dazu führen, dass PV Anlagen zu klein dimensioniert und damit
Dachflächenpotentiale für PV-Panels nicht effektiv genutzt werden. Auch wird
debattiert, ob Gemeinkosten wie Netzkosten derzeit fair verteilt werden. Vor
diesem Hintergrund wird derzeit debattiert wie die Regelungen für
PVEigenverbrauch in Zukunft gestaltet werden können |