| Abstract: | Ab Mai 2011 gilt auch in Deutschland die vollständige 
Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungs-freiheit gegenüber den zum 1. 
Mai 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas. Bishe-rige 
Beschränkungen in Form von Arbeitserlaubnissen und Verwaltungsverfahren 
entfallen damit. Für die 2007 beigetretenen Länder Bulgarien und Rumänien gilt 
dies erst ab Januar 2014. Der Beitrag skizziert zunächst die bislang geltenden 
Einschränkungen und diskutiert die zu erwarten-den Auswirkungen für 
Deutschland und die neuen Mitgliedstaaten. Entgegen vielfachen Befürchtun-gen 
ist im Zuge der Migration aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland 
keine Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte oder ein Absinken des 
Lohnniveaus festzustellen. Auch die befürchtete Zuwanderung in die 
Sozialsysteme ist nicht erfolgt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass von der 
Zuwanderung das Empfängerland profitiert und es sogar zu 
Wohlstandssteigerungen kommt. Die neuen Mitgliedstaten sind zwar mit der 
Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte konfrontiert, ein signifikanter 
‚brain drain’ mit Folgen für Arbeitsmärkte und Wirtschaft in diesen Ländern 
ist jedoch nicht zu erkennen. |